Teilnahmeberechtigte Kinder in Niedersachsen

Kinder an Grundschulen mit den Klassen 1-4, an Förderschulen mit den Klassen 1-6, an Landesbildungszentren mit den Klassen 1-6, an weiterführenden Schulen mit den Klassen 5-6, in Schulkindergärten gem. § 6 Abs. 3 NSchG

Teilnahmeberechtigte Kinder in Bremen

Kinder an Grundschulen vom ersten bis vierten Jahrgang, an Förderzentren vom ersten bis sechsten Jahrgang

Teilnahmeberechtigte Kinder in Hamburg

Kinder an Grundschulen mit den Klassen 1-4 sowie Vorschulklassen

Welche Obstsorten sind beihilfefähig?

Obst- und Gemüsearten aus der Liste der veröffentlichten Erzeugnisse sind beihilfefähig.

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Zudem sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden. An den Schulen kann dann im Bedarfsfall die Zubereitung des Obstes und des Gemüses zu Fingerfood erfolgen. Gemeinsam wird dann das Obst und Gemüse in der Klasse verzehrt. Dabei sollten die Lehrkräfte darauf achten, dass die Kinder verschiedene Obst- und Gemüsearten möglichst regional und saisonal kennenlernen und probieren.

Welche Gemüsearten sind beihilfefähig?

Obst- und Gemüsearten aus der Liste der veröffentlichten Erzeugnisse sind beihilfefähig.

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Zudem sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden. An den Schulen kann dann im Bedarfsfall die Zubereitung des Obstes und des Gemüses zu Fingerfood erfolgen. Gemeinsam wird dann das Obst und Gemüse in der Klasse verzehrt. Dabei sollten die Lehrkräfte darauf achten, dass die Kinder verschiedene Obst- und Gemüsearten möglichst regional und saisonal kennenlernen und probieren.

Wie nimmt unsere Einrichtung teil?

Das Bewerbungsverfahren findet jährlich vor Beginn des Schuljahres/Betreuungsjahres statt. Für niedersächsische Bildungseinrichtungen wird ein Online-Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellt und in einem festgelegten Zeitraum freigeschaltet. Jede Bildungseinrichtung, die unter die Zielgruppe fällt, kann sich jährlich bewerben. Die Auswahl der Bildungseinrichtungen erfolgt anhand sozialer und regionaler Kriterien. Die Bildungseinrichtungen werden jeweils für ein Schuljahr ausgewählt. Für die Teilnahme muss jede Einrichtung einen Lieferanten finden und mit diesem eine Liefervereinbarung eingehen. Alle zugelassenen Lieferanten sind hier veröffentlicht.

Wie findet unsere Einrichtung einen passenden Lieferanten?

Alle zugelassenen Lieferantinnen/Lieferanten finden sich auf diesem Portal unter den „Informationen für Lieferanten“. Damit ein Lieferverhältnis im Rahmen des EU-Schulprogramms geschlossen werden kann, muss die entsprechende Bildungseinrichtung für das Schuljahr zur Teilnahme ausgewählt sein.

Welche Verpflichtungen haben wir als Einrichtung?

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bestätigt die Bildungseinrichtung, dass sie die geltenden Teilnahmebedingungen einhalten wird. Ab der Teilnahme am EU-Schulprogramm (Belieferung durch eine Lieferantin/einen Lieferanten) sind die Teilnahmebedingungen zwingend einzuhalten. Teilnahmebedingungen siehe unter Downloads.

Welche Mengen werden geliefert?

In jeder vollen Schulwochen (5 Schultage) sind drei Portionen Obst und Gemüse (je 85 g bis max. 100 g) je Schülerin/Schüler abrechenbar.