Die zu erstattende Beihilfe berechnet sich unter Berücksichtigung der Menge anhand von festgelegten Portionspreisen. Hierbei handelt es sich gemäß Artikel 4 Absatz 3 der VO (EU) 2017/40 um Nettopreise, also ohne MwSt. Für Obst und Gemüse wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Erzeugnisse aus der Liste der beihilfefähigen Obst- und Gemüsesorten berücksichtigt werden kann.
Die Portionspreise werden je Schuljahr geprüft und festgesetzt
Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021
Programmkomponente „Obst und Gemüse“:
- 3,10 €/kg für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
- 3,70 €/kg für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007
Programmkomponente „Milch“:
- 1,30 €/Liter für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 40 Cent je 0,25-Liter-Packung für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
- 1,60 € je Liter für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 50 Cent je 0,25-Liter-Packung für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
* Weidemilch: Ausschließlich Weidemilch, die mit dem Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“ gekennzeichnet ist, kann als Weidemilch abgerechnet werden.