Das Bewerbungsverfahren für das Schuljahr 2025/2026 ist seit dem 13.05.2025 beendet. Die teilnehmenden Bildungseinrichtungen aus Niedersachsen und Bremen im Schuljahr 2025/2026 sind veröffentlicht. Die Veröffentlichung der teilnehmenden Bildungseinrichten aus Hamburg verzögert sich noch.
Pro Abrechnungszeitraum, Bildungseinrichtung und Programmkomponente kann eine Lieferantin/ein Lieferant EINEN Beihilfe-/Auszahlungsantrag mit dem entsprechenden Liefernachweis einreichen. Soweit für eine Bildungseinrichtung ein Liefernachweis noch nicht unterschrieben vorliegt, kann dieser mit einem weiteren Beihilfeantrag für den entsprechenden Abrechnungszeitraum eingereicht werden.
Dem Beihilfeantrag sind die nachfolgenden Unterlagen beizufügen:
- Liste der beigefügten Liefernachweise
- Liefernachweise je Bildungseinrichtung und Programmkomponente
- Meldeblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
- die „Allgemeinen Erklärungen der Antragstellenden Person“ (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr)
- das Stammdatenblatt (einmalig zur ersten Abrechnung im Schuljahr).
Über den Liefernachweis werden die Lieferungen von der Lieferantin/dem Lieferanten an die Bildungseinrichtung nachgewiesen. Ein Liefernachweis muss vollständig ausgefüllt und von der Bildungseinrichtung unterschrieben vorliegen.
Vordrucke der Unterlagen können Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden.