Neben regelmäßiger Bewegung bildet eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung die Grundlage für die Entwicklung, das Wachstum und für den Lernerfolg von Kindern.
Die zu erstattende Beihilfe berechnet sich unter Berücksichtigung der Menge anhand von festgelegten Portionspreisen. Hierbei handelt es sich gemäß Artikel 4 Absatz 3 der VO (EU) 2017/40 um Nettopreise, also ohne MwSt. Für Obst und Gemüse wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Erzeugnisse aus der Liste der beihilfefähigen Obst- und Gemüsesorten berücksichtigt werden kann.
Die Portionspreise werden je Schuljahr geprüft und festgesetzt. Hier finden Sie die Portionspreise für die Schuljahre
Programmkomponente „Obst und Gemüse“:
- 3,50 €/kg für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
- 4,20 €/kg für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007
Programmkomponente „Milch“:
- 1,80 €/Liter für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 55 Cent je 0,25-Liter-Packung für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
- 1,95 € je Liter für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 58 Cent je 0,25-Liter-Packung für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
* Weidemilch: Ausschließlich Weidemilch, die mit dem Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“ gekennzeichnet ist, kann als Weidemilch abgerechnet werden.
Programmkomponente „Obst und Gemüse“:
- 3,10 €/kg für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
- 3,80 €/kg für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007
Programmkomponente „Milch“:
- 1,30 €/Liter für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 40 Cent je 0,25-Liter-Packung für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
- 1,60 € je Liter für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 50 Cent je 0,25-Liter-Packung für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
* Weidemilch: Ausschließlich Weidemilch, die mit dem Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“ gekennzeichnet ist, kann als Weidemilch abgerechnet werden.
Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021
Programmkomponente „Obst und Gemüse“:
- 3,10 €/kg für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
- 3,70 €/kg für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007
Programmkomponente „Milch“:
- 1,30 €/Liter für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 40 Cent je 0,25-Liter-Packung für konventionell erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
- 1,60 € je Liter für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 1l-Gebinde)
- 50 Cent je 0,25-Liter-Packung für ökologisch erzeugte Trinkmilch und auch laktosefreie Trinkmilch sowie Weidemilch* (versch. Fettgehaltsstufen, 0,25-Liter-Päckchen)
* Weidemilch: Ausschließlich Weidemilch, die mit dem Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“ gekennzeichnet ist, kann als Weidemilch abgerechnet werden.