Durch das EU-Programm ist es möglich den Kindern in Ihrer Einrichtung regelmäßig den Verzehr von Milch nahe zu bringen. Unabhängig von den Ernährungsgewohnheiten im Elternhaus gibt es so die Möglichkeit, gesunde Ernährung im frühen Alter zu erlernen.

Teilnahmeberechtigte Kinder in Niedersachsen

  • Kinder an Grundschulen mit den Klassen 1-4
  • an Förderschulen mit den Klassen 1-6
  • an Landesbildungszentren mit den Klassen 1-6
  • an weiterführenden Schulen mit den Klassen 5-6,
  • in Schulkindergärten gem. § 6 Abs. 3 NSchG
  • in Kindertageseinrichtungen ab 3 Jahren

 

Teilnahmeberechtigte Kinder in Bremen

  • Kinder in Kindertageseinrichtungen ab 3 Jahren

Teilnahmeberechtigte Kinder in Hamburg

  • Kinder an Grund- und Stadtteilschulens mit den Klassen 1 – 4 inklusive Vorschulklassen (VSK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)
  • sowie an Sonder- bzw. Förderschulen / ReBBZ jeweils mit den Klassen 1 – 4 inklusive Vorschulklassen (VSK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)